§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein trägt den Namen „Gnadenhöfle e.V.“

1.2 Sitz des Vereins: Rotholen 1, 79379 Müllheim

1.3 Vereinsregisternummer: VR 702831 | Registergericht: Amtsgericht Freiburg

1.4 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.2 Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes.

2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung

  • eines Gnadenhofes für Klein- und Nutztiere (z.B. Ziegen, Schafe, Schweine, Kühe, Hühner, Gänse, Pferde, Esel und Katzen) d.h. der Aufnahme und Unterbringung von alten, verhaltensauffälligen oder misshandelten Tieren zur Pflege, medizinischen Hilfe bis zu deren Lebensende, damit sie ein würdevolles und angemessenes Leben führen können;
  • von Aufklärung und Information der Bevölkerung sowie der Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für das Wohlergeben der Tiere;
  • von Information an interessierte Menschen über einen artgerechten Umgang mit Tieren.

§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins

3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

3.3 Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

3.4 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft

4.1 Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt auf schriftlichen Antrag, der dem Verein vorzulegen ist.

4.2 Der Verein hat folgende Mitglieder:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Fördermitglieder

4.3 Nur ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht und können in Vereinsämter gewählt werden.
Jugendliche Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

4.4 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

4.5 Der Austritt eines Mitgliedes ist zum 31.12. des jeweiligen Jahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat

4.6 Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für sechs Monate in Verzug im Rückstand bleibt, kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Beschluss zur Ausschließung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

5.1 Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

5.2 Der Jahresbeitrag ist innerhalb des ersten Quartals eines Kalenderjahres zu entrichten.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

§ 7 Mitgliederversammlung

7.1 Die Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen.

7.2 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird

7.3 Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Beschlüsse können auch schriftlich gefasst werden, dazu wird die Beschlussvorlage allen Mitgliedern per Post (bzw. per E-Mail) mit einer Frist von zwei Wochen zur Stimmabgabe vorgelegt. Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen.

7.4 Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern spezielle Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresbeschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über

  • Strategie und Aufgaben des Vereins
  • Aufnahme von Darlehen
  • Beiträge
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung des Vereins

7.5 Jede satzungsmäßig einberufene Versammlung ist Beschlussfähig - ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden Vereinsmitglieder.

7.6 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Ausnahme von Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 8 Der Vorstand

8.1 Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder beschließt die Mitgliederversammlung bei der Wahl des Vorstandes. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstand wird durch je zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

8.2 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.

8.3 Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.

§ 9 Satzungsänderung

9.1 Für den Beschluss über Satzungsänderungen ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich.

9.2 Satzungsänderungen die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort schriftlich mitgeteilt werden.

§ 10 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.

§ 11 Datenschutz

11.1 Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben:

Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse usw. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.

11.2 Als Mitglied eines Verbandes muss der Verein ggfls. die Daten seiner Mitglieder (Name, Vorname, Anschrift, Funktion) an den Verband weitergeben.

11.3 Darüber hinaus veröffentlicht der Verein die Daten seiner Mitglieder intern bzw. extern nur nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben.

§ 12 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

12.1 Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

12.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an:
KoMeT e.V.
Kerpenerstraße 13
52388 Nörvenich Rath
Vereinsregisternummer: VRNr. 60 VR 2052
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

Kontakt

Gnadenhöfle e.V.
Rotholen 1
79379 Müllheim

info@gnadenhoefle.de
0172 7130 785

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Samstag von 15.00 - 18.00 Uhr

Standort bei Google Maps

Spendenkonto

Gnadenhöfle e.V.
IBAN: DE26 6835 1865 0108 6548 56
BIC: SOLADES1MGL
Sparkasse Markgräflerland

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